Der Bundestag hat darüber hinaus am 2. Dezember 22 auch das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ beschlossen. Laut Koalitionsvertrag soll das Gesetz der bisherigen Praxis der Kettenduldungen entgegengesetzt werden. Menschen, die bis zum 1. Januar 2022 nur den unsicheren Status der Duldung hatten, sollen einmalig auf Probe eine auf 18 Monate befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. In dieser Zeit müssen sie nachweisen, dass sie etwa die deutsche Sprache beherrschen und ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können. Ist dem so, soll ihnen ein langfristiges Bleiberecht erteilt werden. Davon könnten laut der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl ca. 135.000 geduldete Menschen profitieren (65 Prozent von allen Geduldeten derzeit). Es sind Menschen, die seit vielen Jahren in Unsicherheit in Deutschland leben.

ver.di befürchtet, dass das Gesetz nicht den gewünschten Effekt bringt. Es ist gut, dass es jetzt einige Verbesserungen bei dem Gesetz gibt, wie eine Verlängerung des Duldungszeitraums auf 18 Monate, in denen die Bedingungen erfüllt werden müssen. Aber das Gesetz wird trotzdem für viele geflüchtete Menschen wenig Fortschritt bringen. Das Bleiberecht darf nicht länger als eine Art Belohnung dafür gestaltet werden, dass man Bedingungen erfüllt, die man in der Realität gar nicht erfüllen könne. Viele Geflüchtete zum Beispiel können nicht sofort einen Job finden, wenn sie jahrelang von Arbeitsverboten betroffen waren. ver.di fordert daher praktikable und lebensnahe Lösungen. Dennoch sei es ein Schritt in Richtung moderner Migrationspolitik.

Hierzulande gäbe es Millionen Menschen, die arbeiten bzw. mehr arbeiten wollen, aber nicht können. Wir reden über Frauen in Zwangsteilzeit oder Minijobs, über Erwerbslose, über ältere Arbeitskräfte, die angeblich nicht voll belastbar sind, oder erwerbsfähige Geflüchtete. Verantwortlich dafür sind auch Unternehmen, deren Arbeitsplätze schlecht bezahlt, ungesund und nicht altersgerecht sind. Aber auch die Politik hat versagt.

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